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Aktuell werden in den Medien wieder einmal die Begriffe iGel – also individuelle Gesundheitsleistungen – und private Zuzahlungen kontrovers diskutiert. Aus Sicht eines praktizierenden Zahnarztes gilt zunächst einmal: „Wenn der Mensch leidet, ist der Arzt aufgerufen zu helfen“. Meine Kollegen und ich verfahren grundsätzlich nach der Methode, die notwendige Behandlung und Therapie dem eigentlichen Krankheitsbild anzupassen und nicht zu einer Überversorgung beizutragen. Eine gute Messlatte ist ein jeder Arzt selbst, denn wer seine Patienten so behandelt, wie man sich selber behandeln würde, handelt in jedem Falle richtig und setzt sich und seinen Patienten nicht einer – vielfach diskutierten – Überversorgung aus.

Was bedeutet Überversorgung ?

Häufig wird der freiberuflichen Ärzteschaft vorgeworfen, ausschließlich aus dem wirtschaftlichen Ansatz heraus, dem Patienten bestimmte Leistungen „verkaufen“ zu wollen und damit eine eigentlich unnötige Therapie durchzuführen, die von den Kassen nicht übernommen wird und somit vom Patienten selbst finanziert werden muss. Und das aus reiner Profitgier. Möglicherweise gibt es auch unter den aktuellen Praxisbetreibern solche Unternehmer, die ihren Umsatz so steigern möchten, um den gestiegenen Personal-, Ausstattungs-, Fortbildungs-, Raum- und Energiekosten zu entgegnen. Das Gros der etablierten Ärzte wird das allerdings nicht tun, sondern insbesondere im Zahnbereich dem Wunsch der Patienten folgen. Wir Ärzte sind in erster Linie Mediziner und kompetente Berater, wenn es um die Behandlung unserer Patienten und um die gesundheitliche Vorsorge geht. Ein gutes Beispiel ist die professionelle Zahnreinigung – Prophylaxe. Zu Anfang wurde dieses Angebot heiß diskutiert und fand nie Eingang in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankversicherung ( GKV ). Es wurde also von offizieller Stelle klassifiziert als eine Leistung, die nicht für die optimale Versorgung von Patienten nötig ist. Auch wenn heute kein Mensch mehr die Sinnhaftigkeit dieser Behandlung in Frage stellt, wird die Prophylaxe noch immer nicht von der Krankenkasse honoriert und bezahlt. Mittlerweile ist diese Therapie trotzdem eine anerkannte Versorgungsleistung, die einen erheblichen Beitrag dazu leistet, bestimmte ( bspw. bakterielle oder kariöse ) Erkrankungen an Zahn und Zahnfleisch gar nicht erst entstehen zu lassen, respektive im Frühstadium zu erkennen. Aus medizinischer Sicht ist es also sogar notwendig, den Patienten auf diese Zusatzbehandlung hinzuweisen – im eigenen Interesse – und sicher alles andere als eine nutzlose und kostenintensive Überversorgung.

Sind höherwertige Leistungen fragwürdig ?

Interessanterweise ist die Medizin der einzige Bereich, in dem diskutiert wird, ob höherwertige Leistungen sinnvoll sind. Weder bei banalen Produkten aus dem Nahrungsmittelbereich, noch bei High Tech Erzeugnissen aus dem Konsumgüter-, Computer- oder Telekommunikationsbereich. Und schon gar nicht bei Flachbildfernsehern oder Automobilen. Die Definition der zahnmedizinischen Notwendigkeit und somit der daran anschließenden privat zu erbringenden Zusatzleistung ist im Leistungskatalog der GKV zumeist aus versicherungstechnischer Sicht zu sehen – also mehr ein juristischer Begriff ohne realen Bezug zur medizinischen Notwendigkeit. Es gibt viele Beispiele auf der Basis des aktuellen GKV-Katalogs, bei denen eine höherwertige Behandlung den Patienten nicht nur kurz- sondern auch langfristig zufriedener macht und hinsichtlich der Folgekosten sogar noch wirtschaftlicher ist. Letzteres ist in vielen anderen – weniger wichtigen – Lebensbereichen eine wenig diskutierte Tatsache. Es ist also aus der Sicht eines kompetenten und patientenorientierten Zahnarztes gar nicht die Frage, ob er im Hinblick auf den kassenärztlichen Leistungskatalog dem Patienten eine ästhetisch schönere Versorgung empfiehlt, eine medizinisch sinnvollere Behandlung anbietet oder im Hinblick auf die private Zuzahlung darauf verzichtet. Im Hinblick auf den hippokratischen Eid eines jeden Arztes ist der sogar dazu verpflichtet, denn nur der Mediziner kann die Notwendigkeit von zusätzlichen Versorgungen erkennen und seinen Patienten entsprechend beraten.

Optimale Beratung hat nichts mit verkaufen zu tun

Es kann nicht die Frage sein, was die Kasse zahlt, oder was ausreichend oder wirtschaftlich vertretbar ist – abgesehen davon, dass man bereits über diese Definition trefflich streiten könnte. Es geht einzig und allein um die Frage, was der Wunsch des Patienten ist. Und dafür müssen wir als Spezialisten unsere Patienten objektiv beraten können. Das hat zur Folge, dass wir ihm neben der ( kassenärztlichen ) Standardlösung oder sogar einem schlechten Kompromiss auch die optimale Behandlung anbieten dürfen und müssen ohne gleich als „Verkäufer“ abgestempelt zu werden. Denn das sind wir als letztes. Wir als Ärzte möchten, dass es unserem Patienten wieder gut geht und er nachhaltig zufrieden und gesund ist.

Nicht mehr, aber auch nicht weniger.