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Das wichtigste Arbeitsmittel in der Zahnmedizin ist Wasser - sauberes Wasser. In der Berichterstattung zum Corona-Virus ist von Aerosolen die Rede, also einem kleinen Sprühnebel - ausgelöst von den zahnmedizinischen Instrumenten einer Zahnarztpraxis. Wir haben bereits lange vor Corona entsprechend reagiert.

Hygienisch einwandfreies Wasser ist in der Zahnmedizin durch nichts zu ersetzen. Es ist Kühl-, Schmier- und Reinigungsflüssigkeit zugleich. Es kommt in Kontakt mit Wunden, wird verschluckt und von Patienten wie auch von Behandlern als Sprühnebel eingeatmet. Mangelhafte Wasserhygiene stellt das größte Behandlungsrisiko dar.

Genau aus diesem Grunde haben wir schon vor Ausbruch der Pandemie in entsprechende Hygienetechnik investiert und ein praxisweites Clean-Water System installiert. Diese spezielle Technik entkeimt rückstandsfrei Leitungen, alle Wasserauslässe und Behandlungssysteme ohne jegliche Chemikalienzugabe.

Die Wirkung basiert auf der Freisetzung von Chlor durch Elektrolyse der im Trinkwasser gelösten Salze, es entsteht eine hochwirksame, Anodische Oxidation. Die Anodische. So werden Bakterien und Einzeller binnen Minuten abgetötet. Chlor ist das am besten erforschte und bei weitem am häufigsten eingesetzte Entkeimungsmittel für Trinkwasser. Das hochmoderne CleanWater-System führt eine regelmäßige Umwälzung und Entkeimung des Wassers durch, dadurch werden Stagnation und Bildung von Biofilm verhindert.

  • Unsere Zahnarztpraxis verfügt bereits seit Jahren über ein hochwirksames Clean-Water System, dass unseren Patienten und unserem Team 100% keim und bakterienfreies Wasser bis an den Behandlungsstuhl und den zahnmedizinischen Instrumenten liefert.

    Dadurch wird die Gefahr der anderorts durch verkeimtes Wasser kontaminierten Aerosole wirksam verringert und die geforderten Hygienestandards werden erheblich übertroffen.

    Dr. med. dent. Burghardt Zimny, MSc., MSc., MSc.

 

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Wichtige Information für Patienten mit nachgewiesener Corona-Virus Infektion

Coronavirus-infizierte Patienten und behördlich unter Quarantäne gestellte Verdachtsfälle mit akut notwendigen und unaufschiebbaren Behandlungen werden in sog. Schwerpunktpraxen – nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung – behandelt. Bitte informieren Sie sich auf der Sonderseite der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin.