Zahnlexikon: Zahnersatz Krone

Zahnlexikon: Zahnersatz Krone

Die Eingliederung von Zahnkronen zählt zur Prothetik. Eine Zahnkrone bedeckt den betreffenden Zahn vollständig. Es gibt auch Teilkronen, die den betreffenden Zahn nicht vollständig überdeckt; diese Maßnahme zählt in Deutschland zur konservierenden Zahnheilkunde.
Die Funktion von Implantaten entspricht in diesem Zusammenhang der der natürlichen Zähne. Sie können also als Brückenpfeiler, aber auch als feste Elemente bei kombiniertem Zahnersatz in die Versorgung einbezogen werden. Ein Implantat kann auch indiziert sein, wenn ein einzelner Zahn fehlt, die Nachbarzähne gesund sind und nicht für die Aufnahme einer Brücke präpariert werden sollen. In dem Fall wird das Zahnimplantat mit einer Einzelkrone überkront. Die Prognose dieser Therapie ist insbesondere im Frontzahnbereich gut, weil die hier auftretende Belastung geringer ist als im Seitenzahnbereich.